Statuten der SKK
Diese Statuten ersetzen die Statuten der Städtekonferenz Kultur vom 1. Oktober 2018. Sie wurden durch den Vorstand des Schweizerischen Städteverbandes genehmigt und sind per 17. März 2025 in Kraft getreten.
Das Dokument «Ergänzende Ausführungsbestimmungen zu den Statuten der Städtekonferenz Kultur (SKK)» ergänzt die vorliegenden Statuten und präzisiert das Aufnahmeverfahren in der SKK. Jede Stadt, die an einem Beitritt zur SKK interessiert ist, wird daher eingeladen, das Dokument zu konsultieren.
Das Dokument «Ergänzende Ausführungsbestimmungen zu den Statuten der Städtekonferenz Kultur (SKK)» ergänzt die vorliegenden Statuten und präzisiert das Aufnahmeverfahren in der SKK. Jede Stadt, die an einem Beitritt zur SKK interessiert ist, wird daher eingeladen, das Dokument zu konsultieren.