Introduction
Diese Statuten wurden vom Vorstand des Schweizerischen Städteverbandes genehmigt und sind am 17. März 2025 in Kraft getreten.
Das Dokument «Ergänzende Ausführungsbestimmungen zu den Statuten der Städtekonferenz Kultur (SKK)» ergänzt die vorliegenden Statuten und präzisiert das Verfahren für die Aufnahme in die SKK. Jede Stadt, die an einem Beitritt zur SKK interessiert ist, wird daher gebeten, dieses Dokument zu konsultieren.