Die SKK verfolgt drei Hauptziele
In erster Linie bearbeitet sie kulturpolitische Fragestellungen, die die schweizerischen Städte betreffen. Zweitens sorgt sie in Absprache mit dem Schweizerischen Städteverband für eine wirksame Vertretung der kulturpolitischen Anliegen der Städte, insbesondere gegenüber den Behörden des Bundes und der Kantone. Drittens fördert sie die Vernetzung ihrer Mitglieder.
Zu diesem Zweck erfüllt die SKK insbesondere die folgenden Aufgaben. Sie:
- erarbeitet Positionen zu wichtigen kulturpolitischen Fragestellungen;
- verfasst in Absprache mit dem Schweizerischen Städteverband Vernehmlassungen und Stellungnahmen zuhanden der Behörden des Bundes und der Kantone sowie weiterer Instanzen;
- arbeitet mit anderen im Kulturbereich tätigen Organisationen zusammen, insbesondere der Konferenz der kantonalen Kulturbeauftragten (KBK), sowie mit den für kulturpolitische Fragestellungen zuständigen eidgenössischen Instanzen (Bundesamt für Kultur, Pro Helvetia);
- fördert die Vernetzung sowie den Informations- und Meinungsaustausch unter ihren Mitgliedern;
- fördert die wirksame Aufgabenerfüllung ihrer Mitglieder und stellt ihnen Informationen zur Verfügung;
- informiert die Öffentlichkeit über ihre Tätigkeiten und Positionen.
Unsere Statuten
Diese Statuten wurden vom Vorstand des Schweizerischen Städteverbandes genehmigt und sind am 17. März 2025 in Kraft getreten.
Das Dokument «Ergänzende Ausführungsbestimmungen zu den Statuten der Städtekonferenz Kultur (SKK)» ergänzt die vorliegenden Statuten und präzisiert das Verfahren für die Aufnahme in die SKK. Jede Stadt, die an einem Beitritt zur SKK interessiert ist, wird daher gebeten, dieses Dokument zu konsultieren.
| Titel | Beschreibung | Grösse | Hinzugefügt am | Herunterladen |
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| Statuten | 124.99 KB | 17-03-2025 | HerunterladenVorschau | |
| Ergänzende Ausführungsbestimmungen zu den Statuten der Städtekonferenz Kultur (SKK) | 136.06 KB | 15-11-2024 | HerunterladenVorschau |